Erbrecht

Unmittelbar nach einem Erbfall sind, von der erheblichen emotionalen Belastung einmal abgesehen, von den Angehörigen sehr viele Angelegenheiten zu regeln.

  • Vertretung im Erbscheinverfahren -Klage zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Auslegung von Testamenten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung bei Teilungsversteigerungen
  • Vermittlung für Erbschaftssteuererklärung
  • Berechnung und Beratung bei Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen enterbter Familienangehöriger
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Pflichtteilsansprüche im Falle von lebzeitigen Schenkungen des Erblassers
  • Zusammenarbeit mit kompetenten Sachverständigen
  • Beratung über die Verminderung und Umgehung von Pflichtteilsansprüchen
  • Pflichtteilsverzicht und Abfindung
  • Richtige Verteilung des Vermögens bei Erbeinsetzungen und Vermächtnis
  • Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften
  • Beratung über Sinnhaftigkeit bei Testamenten (z.B. beim Berliner Testament)
  • Vermeidung und Verringerung der Erbschaftsteuer
  • Vermeidung und Verringerung der Schenkungssteuer
  • Beratung der Unternehmer bei der Unternehmensnachfolge
  • Testamentsgestaltung bei einer Familie mit einem behinderten Kind
  • Testamentsgestaltung für geschiedene Ehegatten und die „Patchwork Familie“
  • Betreuungsverfügung/ Altersvorsorgevollmacht für den Fall der Pflegebedürftigkeit
  • Patientenverfügung
  • Beratung über Sinn und Notwendigkeit der Testamentsvollstreckung
  • Beratung zu Gesellschaftsverträgen nach Zivil- und Steuerrecht
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen nach Zivil- und Steuerrecht
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Schenkungssteuer sparen!
  • Immobilienübergabe mit Nießbrauchvorbehalt und Wohnrecht für Übergeber
  • Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln
  • Altersversorgung des Übergebers
  • Vermeidung von Überleitungsansprüchen der Sozialhilfeträger
  • Beratung zur Sinnhaftigkeit und Hilfe bei der Gründung einer Familiengesellschaft
  • Beratung zur Sinnhaftigkeit und Hilfe bei der Gründung einer Stiftung

Neben der Beerdigung kommt es vor allem auf die Sicherung des Nachlasses, Formalitäten mit Banken, Informationen an Lebensversicherungen sowie Ablieferung des Testaments beim Nachlassgericht an.

Wir unterstützen unsere Mandanten in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall bei der Einleitung der erforderlichen Schritte und Abwicklung der notwendigen Formalien, insbesondere bei der Beantragung des Erbscheines.

Wir prüfen zudem je nach Fall, ob eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wirtschaftlich sinnvoll ist und ob die Anfechtung eines ungünstigen Testaments in Betracht kommt.

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