Sozialrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Schober in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jäschke bietet eine umfassende und fundierte Beratung sowie Vertretung im gesamten sozialrechtlichen Bereich.

Über zehn Jahren nach Einführung des SGB II (oder umgangssprachlich des Hartz IV) ist zwischenzeitlich eine Vielzahl vormals kontrovers diskutierte Rechtsfragen geklärt. Allerdings ist noch immer eine Vielzahl von Problemen im Bereich der Einkommensanrechnung und Einkommensbereinigung, der Gewährung von Mehrbedarfen und der Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft und Heizung zu erkennen. Sofern Sie hier oder aber wegen verhängten Sanktionen oder Eingliederungsvereinbarungen rechtlichen Rat benötigen, wenden Sie sich an uns.
Immer wieder stellt sich die Frage, ob Sperrzeiten seitens der Agentur für Arbeit zurecht verhängt wurden. Auch die Höhe und Dauer von Arbeitslosengeld I ist zu hinterfragen. Demgegenüber stellt sich die Gewährung von Insolvenzgeld oft als wenig fehlerträchtig dar, allerdings ist hierbei oft die Schnittstelle zu weiteren Sozialleistungen, insbesondere zu Leistungen nach dem SGB II zu klären und zu prüfen.
Krankengeld wird meist problemlos gewährt, aber auch in zutreffender Höhe? Auch der Umfang anderer medizinischer Leistungen, so die Versorgung mit Medikamenten, ist Teil unserer Arbeit. So bestehen Möglichkeiten, grundsätzlich zugelassene Medikamente in Ausnahmefällen auch für die Behandlung von Krankheiten, zu deren Behandlung keine Zulassung vorliegt, auch über die Krankenkasse kostenfrei zu beziehen. Ebenso prüfen wir, inwieweit Bearbeitungsfristen seitens der Krankenkasse eingehalten werden und ob bei deren Säumnis sich bereits ein Leistungsanspruch ergibt.
Durch den Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente ist es immer schwieriger, ohne fachlich fundierte Hilfe Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Darüber hinaus muss immer die Alternativbetrachtung zum vorzeitigen Renteneintritt (bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen) berücksichtigt werden. Auch die verschiedenen Rentenarten und die hier bedingten Abschläge beim vorzeitigen Renteneintritt sind für den Laien nur schwer zu durchschauen.
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit – die Abgrenzung sollte auf den ersten Blick sich recht einfach und eindeutig ergeben, oftmals sind jedoch kleinste Details entscheidend. Dies in zweifacher Hinsicht, da oftmals nur durch eine detaillierte Schilderung des Unfallhergangs sich die Ursächlichkeit der sich zeigenden Verletzung und des daraus resultierenden Schadens zweifelsfrei belegen lassen. Die rechtzeitige anwaltliche Beratung ist zu empfehlen.
Das Jugendamt ist nicht nur zur Gewährung von Unterhaltsvorschuss zuständig. Vielmehr bestehen auch eine Vielzahl berechtigter weitergehender Ansprüche im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder auch zur gebotenen Kostenübernahme differenzierter Erziehungsmaßnahmen.
Die Bestimmung des Gesamtgrades der Behinderung stellt sich oftmals als nicht nachzuvollziehendes, fast willkürliches Verwaltungshandeln dar. Auch führt nicht jede Verschlechterung des Gesamtgesundheitszustandes wegen gegebenenfalls eingetretener Änderungen gesetzlicher Vorschriften zu einer Erhöhung des Gesamtgrades der Behinderung. Wir klären Sie auf, auch zu den einzelnen, teilweise kleineren Vorteilen von verschiedenen Graden der Behinderung.
Die vom Gesetzgeber nunmehr fast jährlich vorgenommenen Veränderungen im Rahmen der Pflegeversicherung sind ohne anwaltliche Hilfe nur schwer nachzuvollziehen. Bislang standen die Minuten im Vordergrund. Ob die Versprechen des Gesetzgebers zur besseren Pflege in der Zukunft entsprechend umgesetzt werden, bedarf der fachkundigen Prüfung.
Auch Altersrentnern oder voll erwerbsgeminderten Menschen ist das soziokulturelle Existenzminimum zu gewähren. Hierzu gehören insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung in ausreichender Höhe. Darüber hinaus stehen wir im Rahmen von Vermögensanrechnung oder aber bei Inanspruchnahme Familienangehöriger durch den Sozialleistungsträger zur rechtlichen Beratung und Vertretung zur Seite.

Egal ob Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Opferentschädigung bzw. soziales Entschädigungsrecht überhaupt, die Rechtsanwaltskanzlei Schober in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jäschke setzt sich für Ihre Interessen ein.

Rechtliche Grundlage für verschiedene Sozialleistungen in Deutschland ist das Sozialgesetzbuch mit seinen einzelnen Büchern.

Neben verfahrensrechtlichen Vorschriften ist insoweit die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die Arbeitsförderung (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Sozialhilfe (SGB XII) hier geregelt. Darüber hinaus sind die Nebengebiete wie zum Beispiel das Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz, Opferentschädigungsgesetz oder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Grundlage unserer Arbeit.

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