Familienrecht

Als Rechtsanwälte garantieren wir eine kompetente Beratung und Vertretung auf diesem Rechtsgebiet.

Es handelt sich immer um sehr emotionale Fälle, bei denen jeder neue Fall einzigartig ist. Das gilt besonders, wenn der Sorgerechtsstreit mit der Trennung vom anderen Elternteil einhergeht.

Entgegen vieler Meinungen gehört die Problematik Sorge- und Umgangsrecht für uns zwingend zusammen und sollte auch immer gemeinsam geklärt werden.

Auch wenn man meist den Kontakt zum Ex-Partner direkt abbechnen will, ist eine Kommunikation zum Wohle der Kinder erforderlich.

Das bedeutet also, dass jeder Elternteil ein Anrecht und die Pflicht hat, Zeit mit seinem Kind zu verbringen.

Gerade diese Konstellationen gestalten sich in der Praxis meist problematisch. Bei wem das Kind wohnt, wann und wie lange Besuchszeiten sind und wer sich kümmert, wenn beide Elternteile verhindert sind, ist oftmals Grund für heftige Auseinandersetzungen.

Hierzu gehören im Weiteren auch mögliche Umgangsrechte der Großeltern und auch weiterer Personen, die nicht einmal zwingend Familienmitglieder sein müssen.

Im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Rechtes sind die Väterrechte ganz erheblich durch den deutschen Gesetzgeber gestärkt worden. Väter haben insbesondere nunmehr zusätzlich nachfolgende Rechte:

  • gemeinsames Sorgerecht des nichtverheirateten Vaters
  • Zustimmung der Kindesmutter auf Feststellung der Vaterschaft
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Adoption

Sollte insofern Beratungsbedarf bestehen, stehen wir Ihnen gern fachkundig zur Seite.

Eine Erstberatung bietet Planungs- und Entscheidungssicherheit.

Mittlerweile schafft es leider jede zweite Ehe nicht bis zur bei der Heirat ersehnten Unendlichkeit. Gesellschaftliche Faktoren wie erhöhte Mobilität, Flexibilität und Veränderungsbereitschaft bringen auch die Parameter für eine persönliche Lebensgestaltung in Fluss. Differenzierte Lebensphasen beeinflussen stärker als in früheren Generationen den Verlauf der Dinge. Auch Ehen sind von dieser Dynamik eben nicht ausgenommen!

Trotz der gestiegenen Scheidungsquote glaubt keiner, dass er selbst von einer Trennung betroffen werden könnte. Tritt die Situation doch ein, benötigen Sie frühzeitige Beratung durch einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht.

Eine Scheidungs- oder Trennungsabsicht greift tief in das Leben beider Partner ein. Hierdurch schlagen emotionale Wogen hoch. Ohne begleitende Rechtsberatung können Gefühle den Blick trüben. Über die rechtliche Dimension Ihrer familiären Lage mögen Sie Sich selbst keine Gedanken machen, im Vordergrund stehen eher Zukunftsängste und Schmerz, Gefühle und Ohnmacht, Chaos und Scheitern. Zorn und Rachegelüste können den Sinn für die Verhältnismäßigkeit verstellen.

Ohne eine unparteiische Rechtsberatung werden meist emotional geprägte (Fehl-) Entscheidungen getroffen die sich lebenslang negativ auswirken können.

Wir empfehlen auch hier eine frühzeitige Beratung um nicht korrigierbare Nachteile möglichst zu minimieren.

Die nachfolgenden Hinweise können eine auf ihren Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung nicht ersetzen! Im Vorfeld zu einer Rechtsberatung ist jedoch folgendes hilfreich zu wissen:

  1. Wenn Sie aus dem Familienheim/Ehewohnung/gemeinsamer Wohnung ausziehen, denken Sie daran, alle wichtigen Unterlagen mitzunehmen (Ausweise, Dokumente, Kontoauszüge, Notarverträge, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.). Denn sollte ein „Rosenkrieg“ ausbrechen, sind Sie entsprechend vorbereitet.
  2. Für die Vermögensauseinandersetzung spielt seit dem 01.09.2009 auch das sogenannte Trennungsvermögen eine Rolle (Vermögensstand am Tag der Trennung). Es empfiehlt sich daher, schon vor der Trennung einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.
  3. Halten Sie Ihre Kinder soweit wie möglich aus dem Streit heraus. In Fragen der elterlichen Sorge oder des Umganges kann das Gericht zu ihrem Nachteil bewerten, wenn Sie Sich den Kindern gegenüber abwertend über den jeweils anderen Elternteil äußern oder wenn Sie Ihren Kindern aus Schriftsätzen vorlesen.
  4. Bemühen Sie Sich immer um Sachlichkeit in der Auseinandersetzung -vor Gericht zählen nur Sachargumente.
  5. Prüfen Sie Ihrer Forderungen auf Wirtschaftlichkeit -bei geringen Forderungen können die Anwaltskosten höher sein als der Ertrag.
  6. Wenn mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner noch eine gute Gesprächsbasis besteht, können Sie Ihre Themen auch in einer Mediation gemeinsam bearbeiten. Am Ende einer erfolgreichen Mediation besteht ebenfalls eine Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
  7. Sie bekommen nur Unterhalt, wenn Sie ihn fordern -und dies möglichst nachweisbar. Ihre Unterhaltsansprüche sollten Sie daher schriftlich, am besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht, geltend machen.
  8. Bis zur Zustellung eines Scheidungsantrages besteht noch eine Versorgungsgemeinschaft, d.h. die von der Heirat bis zur Zustellung der Scheidung erworbenen Rentenansprüche werden halbiert. Wenn diese Rentenaufteilung zu Ihren Lasten ausgeht, sollten Sie mit dem Scheidungsantrag nicht allzu lange warten.
  9. Auch der getrennt lebende Ehegatte kann noch ein Erbrecht bis zur Rechtskraft der Scheidung haben. Ein Testament kann diese gesetzliche Erbfolge ändern.
  10. Gerade im Familienrecht sollten Sie Sich immer an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht wenden; dieses Rechtsgebiet ist zu komplex geworden, als dass ein Allgemeinanwalt ausreichende Kenntnisse garantieren kann.
Mit der Trennung einhergehend gibt es auch eine Vielzahl von Fallgestaltungen, die sowohl für Verheiratete, als auch Nichtverheiratete eine erhebliche Bedeutung spielen, oft jedoch vernachlässigt werden! Hierzu gehören folgende Problemstellungen:
  • Auseinandersetzung bei gemeinsamen Eigentum
  • Ausgleich gemeinsamer Schulden
  • Rückabwicklung von Zuwendungen
  • Streitigkeiten um Bankkonten, Sparbücher, Bausparkonten und Wertpapiere
  • Auseinandersetzung um Steuerfragen
  • Schadensersatzansprüche unter den Partnern
  • familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
  • Ansprüche aus Vermögensverwaltung
  • Ansprüche aus Treuhandverhältnissen
  • Ausgleich-und Befreiungsanspruch bei Bürgschaft
  • Befreiung bei Bereitstellung von Sicherheiten
  • Behandlung gemeinsamer Forderungen
  • Herausgabe aus Alleineigentum
  • Zustimmungsansprüche bei Versicherungen
  • Behandlung des Haustiers
  • Auflösung eines gemeinsamen Mietvertrages

Diese Problemstellungen und viele mehr werden oft erst zu spät berücksichtigt, so dass hierdurch oft entsprechende Schäden entstehen.

Wir empfehlen auch hier eine zeitnahe Klärung aller erforderlichen Problemstellungen.

Bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung unter Ehegatten geht es um die Entflechtung der während der Ehe entstandenen vermögensrechtlichen Gemeinsamkeiten.

Hierzu gehören der Versorgungsausgleich, Lebensversicherungen, Ehewohnung und Haushaltsgegenstände, der Zugewinnausgleich und vieles mehr.

Aufgrund der Vielschichtigkeit von möglichen Fallgestaltungen ist es nahezu nicht möglich einen wesentlichen Überblick hierüber in kurzer Form zu erteilen.

Wir empfehlen deshalb ein frühes Beratungsgespräch.

Bei häuslicher Gewalt handelt es sich um Gewalttaten zwischen Erwachsenen in bestehenden, sich auflösenden oder aufgelösten Partnerschaften, die in der Regel über einen längeren Zeitraum wiederholt ausgeübt werden.

Häusliche Gewalt kommt viel öfter vor als viele denken und ist keine Privatsache!

Kinder, die von ihren Eltern Gewalt als Muster für das Lösen von Konflikten kennen lernen, tragen diese Last ihr Leben lang. Sie neigen dazu, später selbst gewalttätig zu sein oder Opfer von Partnergewalt zu werden!

Was ist bei akuter Gefahr zu tun?

Rufen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110! Die Polizei wird Ihnen helfen. Sie kann den Täter/ die Täterin sofort bis zu zwei Wochen der Wohnung und aus Ihrer unmittelbaren Umgebung verweisen und ihm/ ihr den Schlüssel abnehmen, ihn/ sie gegebenenfalls auch in Gewahrsam nehmen sowie Gegenstände sicherstellen.

Damit soll hier unmittelbarer Schutz gewährleistet werden, so dass Sie Zeit haben, eine Schutzanordnung beim Amtsgericht, Abteilung für Familiensachen beantragen zu können.

Schutzanordnungen umfassen insbesondere Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.

Wenden Sie Sich, wenn Sie betroffen sind vertrauensvoll an uns, wir als Rechtsanwälte werden Ihnen in derartigen Situationen kompetent und schnell helfen!

Anlässlich einer Trennung ergeben sich meist eine Vielzahl von familiären Konflikten, die die Beteiligten tiefgreifenden emotionalen Belastungen aussetzen. Oft stellen sich hierbei sogar existenzielle Fragen. Nicht selten gehen diese Konflikte auch mit häuslicher Gewalt einher.

In diesen Fällen ist eine frühzeitige Beratung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei wichtig, da nicht nur die persönliche Zukunft, sondern oftmals auch das Wohlergehen der Kinder betroffen ist.

Als Rechtsanwälte bieten wir Ihnen in einem vertrauensvollen Umfeld die Möglichkeit einer sicheren und schnellen Abwicklung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten.

Das Ziel unserer Kanzlei liegt hier zunächst auf einer außergerichtlichen Einigung und einvernehmlichen Lösung. Denn aus unserer Erfahrung wissen wir, dass hierdurch in einer Vielzahl der Fälle Ergebnisse erzielt werden, die nicht nur tragfähig und nachhaltig sind, sondern auch dem Wohle aller Beteiligten dienen. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein unterstützen wir Sie auch in den dann erforderlichen gerichtlichen Verfahren.

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